Allgemeine Geschäftsbedingungen
Artikel 1: Definitionen
In diesen Bedingungen bezeichnet der Begriff/Ausdruck:
Auftraggeber: die natürliche oder juristische Person, die mit der Auftragnehmerin über die Erteilung eines Auftrags zur Erbringung von Tätigkeiten verhandelt oder die der Auftragnehmerin auf irgendeine Weise (gegebenenfalls über die Website der Auftragnehmerin) einen Auftrag zur Erbringung von Tätigkeiten erteilt hat.
Auftragnehmerin: die Competence Academy B.V. oder Competence Training Institute B.V.
Auftrag: den der Auftragnehmerin von dem Auftraggeber erteilte Auftrag zur Erbringung von Dienstleistungen für einzelne Teilnehmer und Teilnehmergruppen eines Unternehmens oder des Auftraggebers; hinsichtlich des Auftrags wird ein gesondertes Angebot erstellt und zwischen den Parteien ein Vertrag geschlossen.
Schulung/Ausbildung: standardisierte gruppenweise Schulungen/Ausbildungen, Online-Lernprojekte, Versammlungen, Masterausbildungen und -module, Premaster- und Masterklassen, wie im Schulungsleitfaden und auf der Website der Auftragnehmerin, auf der sich Teilnehmer einzeln für Schulungen/Ausbildungen anmelden können, angegeben.
Untersuchung: Untersuchung durch die Auftragnehmerin zugunsten einzelner Teilnehmer und Teilnehmergruppen eines Unternehmens oder des Auftraggebers; hinsichtlich der Untersuchung wird ein gesondertes Angebot erstellt und zwischen den Parteien ein Vertrag geschlossen.
Persönliches Zielvereinbarungsgespräch: ein (telefonisches) Gespräch zwischen der Auftragnehmerin und einem potenziellen Teilnehmer einer Schulung/Ausbildung, in dem die Lernziele einer Schulung/Ausbildung auf die entsprechenden Wünsche des Teilnehmers abgestimmt werden. Dieses Gespräch ist Bestandteil der Schulung/Ausbildung und eine Grundvoraussetzung für eine Teilnahme daran.
Beginn der Schulung/Ausbildung: das persönliche Zielvereinbarungsgespräch.
Beginn des Auftrags: die erste Ausführung des Auftrags, die eine Fakturierung rechtfertigt.
Stornierung/Verschiebung: die Beendigung/Verschiebung des auf eine Schulung/Ausbildung gerichteten Auftrags oder die Verschiebung des Beginns des Auftrags.
Parteien: Auftraggeber und Auftragnehmerin gemeinsam.
Coaching: eine individuelle Betreuung.
Artikel 2: NRTO
Die Auftragnehmerin ist Mitglied im Niederländischen Schulungs- und Ausbildungsrat [Nederlandse Raad voor Training en Opleiding (NRTO)]. Diese allgemeinen Lieferbedingungen sind mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen und dem Verhaltenskodex des NRTO vereinbar.
Artikel 3: Anwendungsbereich
3.1 Diese Bedingungen finden Anwendung auf alle mit der Auftragnehmerin geschlossenen Verträge. Die Anwendbarkeit der allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragsgebers wird unabhängig von deren Bezeichnung ausdrücklich zurückgewiesen.
3.2 Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur bindend, wenn und soweit die Parteien diese schriftlich vereinbart haben.
3.3 Wenn diese Bedingungen auch in einer anderen als der niederländischen Sprache verfügbar sind, hat bei Widersprüchen zwischen den Fassungen stets die niederländische Fassung Vorrang.
Artikel 4: Zustandekommen des Vertrags
4.1 Schulung/Ausbildung
Der zwischen der Auftragnehmerin und dem Auftraggeber über die Teilnahme an einer Schulung/Ausbildung zu schließende Vertrag kommt zustande durch rechtswirksame Unterzeichnung des dazu bestimmten Registrierungs- oder Anmeldeformulars durch den Auftraggeber oder durch rechtswirksame Unterzeichnung einer schriftlichen Bestätigung durch die Auftragnehmerin oder durch den Umstand, dass die Auftragnehmerin dem Auftraggeber dessen telefonische oder per E-Mail übermittelte Anmeldung oder Auftragserteilung schriftlich bestätigt.
4.2 Auftrag
Der zwischen der Auftragnehmerin und dem Auftraggeber zu schließende Vertrag kommt zustande durch rechtswirksame Unterzeichnung des von der Auftragnehmerin unterbreiteten Angebots durch den Auftraggeber oder durch rechtswirksame Unterzeichnung der schriftlichen Bestätigung durch den Auftraggeber oder durch schriftliche Bestätigung der telefonischen Anmeldung oder Auftragserteilung des Auftraggebers durch die Auftragnehmerin.
4.3 Unverbindlicher Charakter von Angeboten
Alle Angebote und Offerten der Auftragnehmerin sind unverbindlich, bis die Parteien anlässlich dieser Offerte einen Vertrag geschlossen haben.
Artikel 5: Ausführung des Vertrags
5.1 Die Auftragnehmerin ist berechtigt:
5.2 Soweit von der Auftragnehmerin unterbreitete Angebote auch auf Informationen basieren, die vom Auftraggeber stammen, steht dieser dafür ein, dass er alle Informationen bereitgestellt hat, die für die Gestaltung und Ausführung der angebotenen Dienstleistungen wesentlich sind. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass alle Daten, die nach Mitteilung der Auftragnehmerin für die Vertragsausführung notwendig sind oder deren Notwendigkeit er nach vertretbarer Betrachtung erkennen muss, rechtzeitig an die Auftragnehmerin übermittelt werden. Die Auftragnehmerin wird ihre Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen, auf professionelle Weise sowie im Einklang mit dem jeweils bekannten Stand der Wissenschaft erbringen.
5.3 Die Auftragnehmerin haftet für keinerlei Schäden, die dadurch entstehen, dass die Auftragnehmerin auf die von dem Auftraggeber bereitgestellten unrichtigen und/oder unvollständigen Daten vertraut hat, es sei denn, sie hätte diese Unrichtigkeit und/oder Unvollständigkeit erkennen müssen.
5.4 Falls vereinbart wurde, dass der Vertrag in Phasen ausgeführt werden kann, kann die Auftragnehmerin die Ausführung der Leistungen, die zu einer späteren Phase gehören, aussetzen, bis der Auftraggeber die Ergebnisse der vorangegangenen Phase schriftlich gebilligt hat.
5.5 Dauer und Abschluss einer Untersuchung
Artikel 6: Stornierung oder Verschiebung
6.1 Fernabsatzvertrag
Wenn der Auftraggeber eine Privatperson ist, hat der Auftraggeber für die Dauer von 14 Kalendertagen nach Abschluss des Fernabsatzvertrags das Recht, diesen Vertrag ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Bei einem Fernabsatzvertrag, der sich ausschließlich auf die Anmeldung für eine Schulung/Ausbildung über die Website oder auf telefonischem Weg bezieht, beginnt die Frist von 14 Kalendertagen am Tag der Anmeldung.
6.2 Schulung/Ausbildung durch den Auftraggeber (falls B2B, Geschäftsmarkt)
6.3 Schulung/Ausbildung durch den Auftraggeber (falls Privatperson/Verbraucher)
6.4 Auftrag und/oder Untersuchung durch den Auftraggeber
6.5 Coaching
Artikel 7: Stornierung oder Änderung durch die Auftragnehmerin
Die Auftragnehmerin hat das Recht, ohne Angabe von Gründen die Schulung/Ausbildung oder den Auftrag zu stornieren oder die Teilnahme eines Auftraggebers oder des von dem Auftraggeber angegebenen (Ersatz-)Teilnehmers zu verweigern; in diesen Fällen hat der Auftraggeber Anspruch auf Rückzahlung des gesamten von dem Auftraggeber an die Auftragnehmerin gezahlten Betrags.
Artikel 8: Preise
Preise sind nur dann verbindlich, wenn diese in einem schriftlichen Vertrag im Sinne von Artikel 4 festgelegt worden sind. Die aktuellen Preise sind auf der Website www.comptence.org veröffentlicht.
Artikel 9: Bezahlung Schulung/Ausbildung, Aufträge und Untersuchung
9.1. Die Auftragnehmerin fakturiert die von dem Auftraggeber zu zahlenden Vergütungen im Wege einer Rechnung. Der Auftraggeber hat die geschuldeten Vergütungen spätestens 30 Tage nach Rechnungsdatum auf die von der Auftragnehmerin angegebene Weise zu bezahlen, ohne dass sich der Auftraggeber auf eine Aussetzung oder Aufrechnung wegen eines (angeblichen) Versäumnisses bei der Ausführung des von der Auftragnehmerin angenommenen Auftrags, auf den sich die Rechnung bezieht, berufen kann, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben. Wenn die Auftragnehmerin die Rechnung weniger als 30 Tage vor der Schulung/Ausbildung, den Aufträgen oder der Untersuchung an den Auftraggeber versendet, hat der Auftraggeber die Zahlung unverzüglich zu leisten, in jedem Fall aber vor dem (ersten) Datum, an dem die Schulung/Ausbildung, die Aufträge oder die Untersuchung stattfinden. Erfolgt die Zahlung nicht, nicht in voller Höhe oder zu spät, kann die Auftragnehmerin dem Auftraggeber gemäß Artikel 9.5 den Zugang zur Schulung/Ausbildung verweigern.
Auch im Falle von Sonderaktionen, wie etwa Last-Minute-Angeboten, muss die geschuldete Vergütung vor Beginn der Schulung/Ausbildung bezahlt sein.
9.2. Bei Teilnahme an einem Mastermodul fakturiert die Auftragnehmerin den von dem Auftraggeber zu zahlenden Ausbildungspreis in einer Rate im Wege einer Rechnung. Der Auftraggeber hat die Rechnung innerhalb eines Monats vor Beginn der Ausbildung auf die von der Auftragnehmerin angegebene Weise zu begleichen, ohne dass sich der Auftraggeber auf eine Aussetzung oder Aufrechnung wegen eines (angeblichen) Versäumnisses bei der Ausführung des von der Auftragnehmerin angenommenen Auftrags, auf den sich die Rechnung bezieht, berufen kann, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben. Wenn die Auftragnehmerin die Rechnung weniger als einen Monat vor dem Anfangsdatum des Mastermoduls an den Auftraggeber versendet, hat der Auftraggeber die Zahlung unverzüglich zu leisten, in jedem Fall aber vor dem (ersten) Datum, an dem das Mastermodul beginnt. Erfolgt die Zahlung nicht, nicht in voller Höhe oder zu spät, kann die Auftragnehmerin dem Auftraggeber gemäß Artikel 9.5 den Zugang zum Mastermodul verweigern.
9.3. Wenn nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, sind die Reise- und Arrangements-/Unterkunftskosten ebenso wie die Kosten für empfohlene Literatur in Verbindung mit der Teilnahme an einer Schulung/Ausbildung oder einem Auftrag nicht im Kurspreis inbegriffen.
9.4. Wenn der Auftraggeber die von der Auftragnehmerin geschickte(n) Rechnung(en) nicht innerhalb der vereinbarten Frist begleicht, gerät er automatisch in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Ab dem Fälligkeitstag ist die Auftragnehmerin immer berechtigt, die gesetzlichen Zinsen und die tatsächlich aufgewendeten Eintreibungskosten gemäß der niederländischen Richtlinie Rapport Voorwerk II in Rechnung zu stellen; dies lässt den Anspruch der Auftragnehmerin auf Ersatz aller dem Auftraggeber zuzurechnenden Schäden unberührt.
9.5. Wenn der Auftraggeber infolge einer verspäteten und/oder unvollständigen Bezahlung in Verzug gerät, ist die Auftragnehmerin berechtigt, die Ausführung des Auftrags sofort auszusetzen, darin inbegriffen das Recht, eine Teilnahme an der Schulung/Ausbildung zu verweigern.
Artikel 10: Aussetzung und Auflösung
Beide Parteien können den Vertrag jederzeit schriftlich kündigen. Die Parteien müssen in diesem Fall eine angemessene Kündigungsfrist einhalten.
Die Auftragnehmerin hat das Recht, eine Teilnahme des Auftragsgebers oder des von dem Auftraggeber angegebenen Teilnehmers an einer Ausbildung oder einem (individuell zugeschnittenen) Auftrag zu verweigern oder die Ausführung des Auftrags auszusetzen, wenn der Auftraggeber seine Zahlungsverpflichtung nicht rechtzeitig erfüllt hat; dies gilt unbeschadet der Regelung in Artikel 14.
Artikel 11: Urheberrecht
11.1 Modelle, Techniken, Instrumente, darin inbegriffen auch Software, die für die Ausführung der Tätigkeiten verwendet und in das Ergebnis aufgenommen wurden, stehen und verbleiben im Eigentum der Auftragsnehmerin. Eine Veröffentlichung ist nur mit Zustimmung der Auftragsnehmerin erlaubt. Der Auftraggeber hat das Recht, Unterlagen zum Zwecke der Verwendung im eigenen Unternehmen zu vervielfältigen, soweit dies zur Erreichung des Zwecks des Auftrags beiträgt. Das Urheberrecht an den von der Auftragnehmerin herausgegebenen Broschüren, Projektmaterialien sowie Schulungs- und Ausbildungsmaterialien besitzt die Auftragnehmerin, es sei denn, auf dem Werk selbst ist ein anderer Urheberrechtsinhaber angegeben.
11.2 Das Urheberrecht an allem, was aus den Tätigkeiten der Auftragnehmerin hervorgeht, darin inbegriffen, ohne darauf beschränkt zu sein, Vorschläge, Berichte, Statistiken, Untersuchungsdaten, Datenbestände und andere Unterlagen sowie generierte Daten, besitzt ausschließlich die Auftragnehmerin, wenn nicht schriftlich anders vereinbart. Die Auftragnehmerin behält ebenfalls das Recht, die im Rahmen der Ausführung von Tätigkeiten erworbenen Kenntnisse für andere Zwecke zu verwenden, soweit keine vertraulichen Daten Dritten zur Kenntnis gelangen.
Artikel 12: Übernahme von Personal
Die Mitarbeiter der Auftragnehmerin unterliegen während des Arbeitsverhältnisses sowie für zwei Jahre nach dessen Ende einem Wettbewerbsverbot, wonach sie nicht für Kunden der Auftragnehmerin tätig werden dürfen. Aus diesem Grund ist es dem Auftraggeber ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Auftragnehmerin für die Dauer des oben genannten Zeitraums verboten, (ehemalige) Mitarbeiter der Auftragnehmerin zu beschäftigen oder deren Dienste auf andere Weise unabhängig von der rechtlichen Konstruktion entgeltlich oder unentgeltlich in Anspruch zu nehmen. Dies gilt auch für den Fall, dass der ehemalige Mitarbeiter bei einem Dritten beschäftigt ist.
Artikel 13: Haftung
13.1 Die Auftragnehmerin ist bemüht, die erteilten Aufträge nach bestem Wissen und Gewissen und im Einklang mit dem Verhaltenskodex des Niederländischen Schulungs- und Ausbildungsrats [Nederlandse Raad voor Training en Opleiding (NRTO)] auszuführen. Damit steht die Auftragnehmerin für eine qualitativ hochwertige Ausführung der Tätigkeiten ein.
13.2 Die Auftragnehmerin übernimmt gegenüber dem Auftraggeber keinerlei Haftung für Schäden, es sei denn, der betreffende Schaden ist von ihrer Haftpflichtversicherung gedeckt und ihr Versicherer leistet eine entsprechende Zahlung.
13.3 Soweit im Sinne von Absatz 2 überhaupt eine Haftung gegeben ist, ist diese auf den Betrag begrenzt, der für die schadenverursachende Leistung in Rechnung gestellt wurde, oder, wenn es sich um ein Dauerschuldverhältnis handelt, auf den Rechnungsbetrag für einen Zeitraum von 6 (sechs) Monaten begrenzt. Unter keinen Umständen übersteigt der Schadenersatz einen Betrag von 11.344,- € exkl. MwSt.
13.4 Soweit der mit der Auftragnehmerin geschlossene Vertrag Sport- und damit vergleichbare Aktivitäten umfasst, müssen die Teilnehmer an solchen Aktivitäten selbst beurteilen, ob sie, was ihre Physis und Kondition betrifft, in der Lage sind, auf verantwortungsbewusste Weise an solchen Aktivitäten teilzunehmen. Die Auftragnehmerin schließt jegliche Haftung für Schäden, die aus einer Teilnahme an solchen Aktivitäten resultieren, sowohl gegenüber dem Auftraggeber als auch gegenüber dem Teilnehmer ausdrücklich aus. Absatz 2 und 3 dieses Artikels finden entsprechende Anwendung.
13.5 Jegliche Haftung der Auftragnehmerin für mittelbare Schäden, darin inbegriffen Folgeschäden, entgangener Gewinn und Schäden durch Betriebsstillstand, wird ausdrücklich ausgeschlossen.
13.6 Die Auftragnehmerin haftet unter keinen Umständen für Schäden, die resultieren aus:
Artikel 14: Verarbeitung personenbezogener Daten
14.1 Die Grundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten bildet die Ausführung des mit dem Teilnehmer/Auftraggeber geschlossenen Vertrags, wie in diese Allgemeinen Lieferbedingungen aufgenommen.
14.2 Der Zweck, für den wir personenbezogene Daten verarbeiten, steht mit der Dienstleistung der Auftragnehmerin, nämlich der Entwicklung, Pflege und Durchführung von Schulungen, Ausbildungen, Beratungen, Coachings und Untersuchungen, mit dem Ziel der Weiterentwicklung des einzelnen Teilnehmers, des Teams und des gesamten Unternehmens, in Zusammenhang.
14.3 Die Auftragnehmerin wird alle im Rahmen des mit dem Teilnehmer/Auftraggeber geschlossenen Vertrags erworbenen personenbezogenen Daten streng vertraulich und unter Einhaltung des geltenden Datenschutzrechts behandeln.
14.4 Die Untersuchungsdaten, die die Auftragnehmerin bei dem Auftraggeber erhält, werden möglicherweise - in anonymisierter Form - für (wissenschaftliche) Forschungszwecke verwendet. Die Daten können also veröffentlicht werden, allerdings wird ohne die ausdrückliche Zustimmung des Auftragsgebers nicht die genaue Herkunft der Daten preisgegeben. Durch die Beauftragung der Auftragnehmerin gestattet der Auftraggeber der Auftragnehmerin automatisch, die bei ihr generierten Daten für den oben und in Absatz 2 beschriebenen Zweck zu verwenden.
14.5 Personenbezogene Daten werden in die Kundendatei der Auftragnehmerin aufgenommen und verwendet, um die betroffenen Personen über Ausbildungen und sonstige Produkte und Dienstleistungen der Auftragnehmerin auf dem Laufenden zu halten. Die Daten können allen Labels der Auftragnehmerin bereitgestellt werden. Wenn der Teilnehmer mitteilt, die Zusendung von Informationen für andere Gründe als zum Zwecke der eigenen Ausbildung nicht zu wünschen, wird diesem Wunsch sofort entsprochen, so dass die Daten des Teilnehmers nicht mehr dafür verwendet werden.
14.6 Zugang, Berichtigung und Löschung
Teilnehmer haben ein Recht auf Zugang zu personenbezogenen Daten sowie auf deren Berichtigung oder Löschung. In Artikel 10 der Datenschutzerklärung ist geregelt, auf welche Weise dieses Recht ausgeübt werden kann.
14.7 Die Verarbeitung personenbezogener Daten liefert Informationen zur Nutzung der Schulung und Ausbildungsleistungen und wird daher zur Generierung von Informationen, die keine Rückschlüsse auf die Identität von Personen zulassen, in Form statistischer und anderer Übersichten für Verwaltungs-, Grundsatz- und Forschungszwecke verwendet.
Artikel 15: Offenlegung personenbezogener Daten gegenüber Dritten
15.1 Personenbezogene Daten werden unter keinen Umständen gegenüber Dritten offengelegt, es sei denn:
15.2 Die Auftragnehmerin kann sich bei der Verarbeitung personenbezogener Daten Dritter bedienen. Die Auftragnehmerin verpflichtet diese Dritten, sich an die Datenschutzgrundsätze der Auftragnehmerin, die in einem Dokument im Sinne von Artikel 14 des niederländischen Datenschutzgesetzes (Wet bescherming persoonsgegevens) festgelegt sind, zu halten.
15.3 Personenbezogene Daten werden nicht an Dritte verkauft.
Artikel 16: Datenübermittlung an Drittländer
Zum Zwecke einer guten Ausführung des mit dem Auftraggeber/Teilnehmer geschlossenen Vertrags kann die Auftragnehmerin personenbezogene Daten in Ländern speichern oder an Länder übermitteln, die kein geeignetes Sicherheitsniveau im Sinne von Artikel 77 Absatz 1 des niederländischen Datenschutzgesetzes gewährleisten. Die Auftragnehmerin verwendet dabei so weit wie möglich den Mustervertrag im Sinne von Artikel 26 Absatz 4 der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates oder gewährleistet, dass eine der anderen in Artikel 77 Absatz 1 des niederländischen Datenschutzgesetzes formulierten Ausnahmebestimmungen erfüllt ist.
Artikel 17: Geheimhaltung
Neben der in Artikel 14.3 genannten Bestimmung sind alle Parteien zur Geheimhaltung aller vertraulichen Informationen verpflichtet, die sie im Rahmen des Vertrags voneinander oder aus anderen Quellen erhalten haben. Informationen gelten dann als vertraulich, wenn die andere Partei dies mitgeteilt hat oder wenn sich dies aus der Art der Informationen ergibt.
Artikel 18: Besondere Bedingungen für Masterausbildungen und -module
18.1 Auf die Prüfungen im Rahmen von Masterausbildungen und -modulen finden ergänzend die von der Auftragnehmerin verwendete Unterrichts- und Prüfungsordnung [Onderwijs- en Examen Regelingen (OER)] Anwendung. Diese Ordnung regelt speziell für die Ausbildung, welche Anforderungen der Teilnehmer erfüllt haben muss, um Anspruch auf ein Zeugnis oder eine Teilnahmebescheinigung zu haben.
18.2 Wenn ein Teilnehmer seine Teilnahme an der Masterausbildung vorübergehend aussetzen möchte, ist dies auf eigenes Risiko möglich, sofern die Ausbildung abgeschlossen werden kann, bevor eine abgelegte Prüfungsleistung verfällt (fünf Jahre). Die Auftragnehmerin kann nicht garantieren, dass neue Ausbildungen begonnen haben oder beginnen werden, und kann ebenso wenig garantieren, dass bei laufenden Kursen in den Gruppen noch ein Platz frei ist (maximale Teilnehmerzahl). Die Verwaltungsgebühren betragen 350,- € exkl. MwSt.
Artikel 19: Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Auf jeden zwischen der Auftragnehmerin und einem Auftraggeber geschlossenen Vertrag findet das niederländische Recht Anwendung. Streitigkeiten, die aus Verträgen resultieren, auf die diese Bedingungen Anwendung finden, sind am zuständigen Gericht in Arnheim anhängig zu machen.
Artikel 20 – Streitbeilegung (im Falle eines Verbrauchers als Auftraggeber)
20.1 Streitigkeiten zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer über das Zustandekommen oder die Durchführung von Verträgen über vom Auftragnehmer zu erbringende oder erbrachte Lieferungen und Leistungen können sowohl vom Auftraggeber als auch vom Auftragnehmer der Streitbeilegungsstelle für private Bildungseinrichtungen (Geschillencommissie Particuliere Onderwijsinstellingen) vorgelegt werden; nähere Informationen siehe: www.degeschillencommissie.nl.
20.2 Die Streitbeilegungsstelle bearbeitet eine Streitigkeit nur dann, wenn der Auftraggeber bereits das interne Beschwerdeverfahren beim Auftragnehmer durchlaufen hat und dies nicht zu einer für beide Seiten zufriedenstellenden Lösung geführt hat.
20.3 Eine Streitigkeit muss der Streitbeilegungsstelle innerhalb von zwölf Monaten nach Einreichung der Beschwerde im Rahmen des internen Beschwerdeverfahrens vorgelegt werden.
20.4 Die Bearbeitung einer Streitigkeit ist kostenpflichtig.
20.5 Wenn der Auftraggeber der Streitbeilegungsstelle eine Streitigkeit vorlegt, ist der Auftragnehmer an diese Entscheidung gebunden.
20.6 Wenn der Auftragnehmer der Streitbeilegungsstelle eine Streitigkeit vorlegen will, fordert er den Auftraggeber zunächst schriftlich auf, innerhalb von 5 Wochen zu erklären, ob er damit einverstanden ist. Der Auftragnehmer weist dabei darauf hin, dass es ihm nach Ablauf der genannten Frist frei steht, die Streitigkeit einem ordentlichen Gericht vorzulegen.
20.7 Die Streitbeilegungsstelle entscheidet unter Berücksichtigung der Bestimmungen der für sie geltenden Geschäftsordnung. Die Streitbeilegungsstelle entscheidet in Form einer verbindlichen Empfehlung.
20.8 Ausschließlich in den Fällen, in denen das formale Bildungswesen eine verbindliche gesetzliche Streitbeilegungsregelung vorsieht, etwa hinsichtlich der Prüfung der Auszubildenden, sind die Bestimmungen der Absätze 1 bis 7 dieses Artikels nicht anwendbar.
Artikel 21: Allgemeines
21.1 Die vorliegenden ergänzenden Bestimmungen finden ausschließlich auf solche Aufträge Anwendung, die die Auftragnehmerin über die Lernplattform MijnSN.nl ausführt.
21.2 Außer wenn und soweit nachstehend ausdrücklich davon abgewichen wurde/wird, finden die vorstehenden Lieferbedingungen der Auftragnehmerin uneingeschränkt auch auf das Online-Angebot Anwendung.
21.3 Die Anwendbarkeit der (ergänzenden) Lieferbedingungen ergibt sich unbeschadet anderer Optionen in jedem Fall (auch) aus dem Umstand, dass der (potenzielle) Auftraggeber diese akzeptiert, was (stets) durch Ankreuzen dieser Bedingungen zu erfolgen hat, bevor der (potenzielle) Auftraggeber Zugang zur Online-Anwendung erhält.
Artikel 22: Definitionen
Ergänzend zu Artikel 1 gelten für das Online-Angebot die folgenden Definitionen:
Lernplattform MijnSN.nl: die Internetanwendung der Auftragnehmerin, über die ein Auftraggeber zu von der Auftragnehmerin festgelegten Bedingungen (vorläufig) Zugang zum Online-Angebot der Auftragnehmerin erhält/hat, soweit der Auftraggeber und der Auftragnehmerin einen entsprechenden Vertrag geschlossen haben.
Persönliches Zielvereinbarungsgespräch: der auf Initiative der Auftragnehmerin ausgefüllte Fragebogen und das anlässlich dieses Fragebogens zwischen einem potenziellen Auftraggeber und einem E-Coach geführte Telefonat, in dem geprüft und festgestellt wird, ob das Online-Lernprojekt, an dem der potenzielle Auftraggeber interessiert ist, tatsächlich seinem Interesse und/oder seinen Kapazitäten entgegenkommt.
E-Coach: die von der Auftragnehmerin angestellte und ausgestattete Person, die eingestellt wurde, um Online-Teilnehmer zu begleiten und zu coachen.
Online-Teilnehmer: die natürliche Person, die der Auftraggeber selbst sein kann, aber nicht muss, die über Online-Anwendungen ein Online-Lernprojekt absolviert oder sich dazu angemeldet hat.
Online-Lernprojekt: der/die über eine Online-Anwendung aus dem Online-Angebot der Auftragnehmerin von einem Online-Teilnehmer ausgewählte Kurs oder Schulung.
Online-Akademie: alle von der Auftragnehmerin über Internetanwendungen angebotenen Module und Lernprojekte, für die eine Anmeldung auf schriftlichem oder digitalem Weg möglich ist.
Anmeldung: die an die Auftragnehmerin gerichtete schriftliche oder digitale Anmeldung eines Auftraggebers zum Zwecke des Abschlusses eines Vertrags über die Teilnahme an einem Online-Lernprojekt oder einer Online-Schulung, wodurch der Auftraggeber vorläufig Zugang zu der Lernplattform MijnSN.nl erhält.
Artikel 23: Stornierungsregelung
Abweichend von Artikel 6 und ergänzend zu Artikel 7 gilt für das Online-Angebot die folgende Stornierungsregelung:
Artikel 24: Sonstige Bestimmungen
24.1 Der dem Auftraggeber von der Auftragnehmerin bei Anmeldung eingeräumte Zugang zu dem Account ist streng persönlicher Art und darf ausschließlich von dem Auftraggeber/Teilnehmer selbst oder, falls dieser eine juristische Person ist, ausschließlich von dem Online-Teilnehmer genutzt werden. Die Auftragnehmerin darf dem Online-Teilnehmer und/oder dem Auftraggeber bei einem Verstoß gegen diesen Absatz den (weiteren) Zugang zu der Lernplattform MijnSN.nl entziehen, ohne schadenersatzpflichtig zu sein, darin inbegriffen jegliche Rückerstattung von Beträgen, die der Auftraggeber im Rahmen der Anmeldung bezahlt hat.
24.2 Alle Rechte an geistigem Eigentum in Bezug auf das Online-Angebot und/oder die Lernplattform MijnSN.nl und/oder das Online-Lernprojekt und/oder die Website der Auftragnehmerin stehen ausdrücklich und ausschließlich der Auftragnehmerin zu. Weder der Auftraggeber noch der Online-Teilnehmer ist befugt, irgendeinen (Bestand-)Teil davon ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der Auftragnehmerin zu übernehmen und/oder an Dritte zu übertragen und/oder für andere Zwecke als diejenigen zu verwenden (verwenden zu lassen), für die die Auftragnehmerin ihre Zustimmung erteilt hat. Die Auftragnehmerin darf dem Auftraggeber bei einem Verstoß gegen diesen Absatz den (weiteren) Zugang zu der Lernplattform MijnSN.nl entziehen, ohne zu der Rückerstattung von Beträgen, die der Auftraggeber im Rahmen der Anmeldung bezahlt hat, verpflichtet zu sein. Der Auftraggeber und/oder der Online-Teilnehmer haften bei einem Verstoß für alle der Auftragnehmerin dadurch entstehenden Schäden.
24.3 Wenn und soweit ein Online-Lernprojekt oder ein Modul aus mehreren von der Auftragnehmerin über die Lernplattform MijnSN.nl anzubietenden Kurs- oder Schulungsteilen besteht, wird unterstellt, dass diese dem Auftraggeber zu dem Zeitpunkt geliefert worden sind, zu dem die Auftragnehmerin diese dem Auftraggeber auf digitalem Weg bereitgestellt hat. Die Festlegung dieses Zeitpunkts in der (digitalen) Buchführung der Auftragnehmerin stellt diesbezüglich einen zwingenden Beweis dar. Ankündigungen der Auftragnehmerin hinsichtlich der geplanten Lieferung enthalten lediglich Fristziele. Die Auftragnehmerin kann nicht für Schäden in Haftung genommen werden, die infolge der Nichteinhaltung dieser Fristen entstehen.